Bitte beachten: § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Weitere Informationen bitte unter: http://www.bka.de/nn_196106/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html

 

B itte beachten: § 42a   Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und... mehr erfahren »
Fenster schließen
Bitte beachten: § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Weitere Informationen bitte unter: http://www.bka.de/nn_196106/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html

 

Filter schließen
 
  •  
  •  
von bis
Für die Filterung wurden keine Ergebnisse gefunden!
AK100 AK103 AK74 Izhmash Bajonett 6H5 907 HC-AK
AK100 AK103 AK74 Izhmash Bajonett 6H5 907 HC-AK
AK100 AK103 AK74 Izhmash Bajonett 6H5 907 HC-AK
250,00 € *

Lieferzeit ca. 3-5 Werktage

AK47 AKM AKS AK74 Izhmash Bajonett 906 HC-AK
AK47 AKM AKS AK74 Izhmash Bajonett 906 HC-AK
Modell 59/2. Hergestellt in Russland. Zustand: gebraucht, gut. Hersteller: Izhmash Passend auch an SVD
199,00 € *

Lieferzeit ca. 3-5 Werktage

AK47 AKM AKS Izhmash Bajonett 901 HC-AK
AK47 AKM AKS Izhmash Bajonett 901 HC-AK
Typ 1. Hersteller: Izhmash, Russland.
150,00 € *

auf Anfrage

Glock Bajonett Kampfmesser, Farbe TAN
Glock Bajonett Kampfmesser, Farbe TAN
Glock Originalbajonett Kampfmesser Hersteller: GLOCK, Austria
60,53 € *

Lieferzeit ca. 3-5 Werktage